
Nebenkostenübersicht für Kauf- und Mietverträge Auszug aus dem Informationsblatt der Immobilienmaklerverordnung (IMV 1996) Bundesgesetzblatt Nr. 98/1996 vom 28.6.1996:
Kaufvertrag
1. Grunderwerbssteuer = 3,5 % des vereinbarten Verkaufspreises
2. Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) = 1,1 % des vereinbarten Verkaufspreises.
3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenrichters sowie Barauslagen und Stempelgebühren.
4. Kosten und Abgaben für Grundverkehrsverfahren länderweise unterschiedlich.
5. Vermittlungsprovision für den Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen, Wohnungseigentum, Unternehmen aller Art und Superädifikaten:
• Wert bis EUR 36.336,- je 4 %
• Von EUR 36.336,- bis EUR 48.448,- je EUR 1.453,-
• Wert ab EUR 48.448,- je 3 % zuzüglich 20 % MwSt.
Mietvertrag
1. Vergebührung des Mietvertrags (§ 33 TP 5 GebG):
1 % des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses
(inkl. Ust.), bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses.
Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit EUR 13,-.
2. Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters.
3. Vermittlungsprovision für die Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art (alle Angaben zuzügl. 20% MwSt):
Vertragsdauer unbestimmte Zeit/oder mehr als 3 Jahre:
2 Bruttomonatsmietzinse vom Mieter und allenfalls 5 % der besonderen Abgeltungen vom Vermieter
Vertragsdauer Befristung 2-3 Jahre:
3 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5 % der besonderen Abgeltung vom Vermieter
1 Bruttomonatsmietzins vom Mieter
Verlängerung mehr als 3 Jahre/oder unbestimmte Zeit:
1/2 Bruttomonatsmietzins Ergänzung vom Mieter
Vertragsdauer weniger als 2 Jahre:
3 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5 % der besonderen
Abgeltung vom Vermieter
1 Bruttomonatsmietzins
Verlängerung auf höchstens 3 Jahre:
1/2 Bruttomonatsmietzins Ergänzung vom Mieter
Verlängerung mehr als 3 Jahre/oder unbestimmte Zeit:
2 Bruttomonatsmietzinse Ergänzung vom Mieter
4. Vermittlungsprovision für Untermietverträge über einzelne Wohnräume:
1 Bruttomonatsmietzins vom Vermieter und Mieter
5. Vermittlungsprovision für die Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art, wenn der Immobilienmakler gleichzeitig Hausverwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet:
Vertragsdauer unbestimmte Zeit/mindestens 2 Jahre:
2 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5 % der besonderen Abgeltung vom Vermieter
2 Bruttomonatsmietzinse vom Mieter
Vertragsdauer weniger als 2 Jahre:
2 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5 % der besonderen Abgeltungen vom Vermieter
1 Bruttomonatsmietzins vom Mieter
Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu
5 % kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.
Gemäß § 24 Maklerverordnung ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomonatsmietzins einzurechnen.
Die Heizkosten sind ebenso wenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.