"Meine Gedanken und mein Eigentum - das Einzige was mir niemand nehmen kann"

 

Eigentum als Sparanlage
Die Eigentumswohnung bietet sich als bewährtes und krisenresistentes Instrument der Sparform an, unabhängig davon ob die Wohnung für Eigenbedarf genutzt wird oder als Anleger.
Das Anlegerkonzept von einer Eigentumswohnung besteht darin, dass aus Eigen- und Fremdkapital die Wohnung finanziert wird. Das Konzept sieht vor das durch die langfristige Vermietung mit den Mieteinnahmen das Darlehen zur Gänze zurückbezahlt wird.
Der Ertrag bei diesem Sparmodell ergibt sich durch die Kombination von Mieterträgen, Wertsteigerung (derzeit 8-12 Prozent) und Nutzung steuerlicher Vorteile.
Nach spätestens 10-15 Jahren ist eine schuldenfreie Immobilie vorhanden, damit kann durch die Veräußerung oder durch die Mieteinnahmen zum Beispiel die Pension verbessert werden.
Lage, Lage, Lage waren immer die wichtigsten Kriterien bei der Auswahl einer Immobilie, bei einer Vorsorgewohnung sollte jedoch auch auf die Wohnungsgröße und Ausstattung geachtet werden.
Beim Ankauf einer Erstbezugwohnung direkt vom Bauträger die ausschließlich für Vermietungszwecke genutzt wird, kann die anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückgefordert werden. Die Darlehenszinsen welche durch eine Fremdfinanzierung anfallen können als Verlust abgeschrieben werden, weiters kann AfA abgesetzt werden 1,5% vom Nettokaufpreis.
Die gesetzliche Grundlage beim MRG ist Teilanwendungsbereich, daher freier Mietzins vereinbar.