Der Energieausweis
Im Energieausweis sind viele interessante Kennwerte eines Gebäudes enthalten. Als Käufer oder Mieter können sie die Vorlage eines Energieausweises vor dem Vertragsabschluss einfordern. Wenn es um eine Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten geht, reicht es, wenn ein Energieausweis für das gesamte Gebäude vorgelegt wird.
Der spezifische Heizwärmebedarf (HWB) beschreibt den zu erwartenden Energieverbrauch bei Ihrem Gebäude. Je nach Benutzerverhalten kann der tatsächliche Verbrauch aber auch deutlich abweichen.
Der Warmwasserwärmebedarf bzw. Heiztechnikenergiebedarf beschreibt den für die Warmwasserbereitstellung und für die Verluste der Heizungsanlage benötigten Energiebedarf. Der Endenergiebedarf kombiniert die beiden oben genannten Werte und beschreibt die gesamte notwendige von außen zugeführte Energiemenge für Raumwärme und Warmwasser. Die Brutto-Grundfläche ist die Summe aller Flächen inklusive der Wände. Der jährliche Energiebedarf ist auf diesen Wert bezogen.
Der U-Wert beschreibt den Wärmedurchgang je m² und Grad Temperaturunterschied zwischen innen und außen. Der U-Wert sollte also möglichst niedrig sein. Der Heizwärmebedarf gilt als die wichtigste Kennzahl im Energieausweis und wichtiges Entscheidungskriterium, da er eine gute Vergleichbarkeit von Objekten ermöglicht.