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Parkzonen in Graz

Parken in Graz – Blaue & Grüne Zone

 

Im Grazer Innenstadtgebiet gibt es flächendeckend gebührenpflichtige Kurzparkzonen. Wer also nicht das Glück hat, mit der Wohnung einen fixen Stell- oder Garagenplatz mitmieten bzw. mitkaufen zu können, muss mit der Straße vorliebnehmen.

 

Da die Kurzparkzonen generell von Montag bis Freitag (9-20 Uhr) und die Blaue Zone zusätzlich auch am Samstag (9-13 Uhr) gilt, sollte man sich als Anwohner am besten eine so genannte Ausnahmegenehmigung besorgen. Das ist auf Dauer gesehen nicht nur die günstigste Alternative, sondern erspart einem auch den dauernden Blick auf die Uhr und Probleme mit dem „Parksheriff“.

 

Voraussetzung, dass man ein solches Dauerparkticket bekommt, ist dass man in der jeweiligen Zone wohnt (Hauptwohnsitz) und der Zulassungsinhaber des PKW ist bzw. ein Firmenwagen auch privat genutzt wird. Bei der zuständigen Servicestelle müssen dann der Antrag sowie die relevanten Dokumenten (Meldezettel, Zulassungsschein, Bestätigung des Arbeitgebers) eingereicht werden.

 

Die Ausnahmegenehmigung gilt immer nur für eine der 11 blauen bzw. 10 grünen Zonen und wird für höchstens 2 Jahre ausgestellt. Danach muss sie wieder erneuert werden. Die Parkgebühr innerhalb der Blauen Zone beträgt € 204 für zwei Jahre, in der Grünen Zone nur € 168, zuzüglich Verwaltungsabgaben. Wird die Ausnahmebewilligung nicht mehr benötigt oder muss geändert werden, weil man z.B. umzieht oder ein neues Fahrzeug kauft, kann die Bewilligung zurückgeben bzw. neu ausgestellt werden und man erhält den entsprechenden Teil der bereits bezahlten Parkgebühr angerechnet oder rückerstattet.

 

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