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Trennung und Scheidungen was passiert mit dem gemeinsamen Haushalt bzw Eigentum

Scheidung – was passiert mit dem Eigenheim?


Viele Paare kaufen nach der Hochzeit gemeinsam ein Haus bzw. eine Wohnung oder leben in einem Heim das von einem der Partner in die Ehe mitgebracht wurde.
Solange alles gut läuft, muss man sich über die Eigentumsverhältnisse keine Gedanken machen, doch was passiert im Fall einer Scheidung?
Im österreichischen Ehe-Recht gilt das System der Gütertrennung. Dieses sieht vor, dass jeder Ehepartner der Eigentümer des Vermögens bleibt, das von ihm in die Ehe eingebracht bzw. während der Ehe erworben (auch geerbt, geschenkt bekommen) wurde.
Im Fall der Scheidung werden nur das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt.
Die Ehewohnung stellt allerdings einen Sonderfall dar und unterliegt der Aufteilung. Ist sie im Eigentum beider Ehepartner, muss geregelt werden, ob einer der Expartner den anderen auszahlt und die Eigentumsrechte übertragen werden oder ob die Immobilie veräußert und der Erlös aufgeteilt wird. Mit einem Ehevertrag kann jedoch auch vereinbart werden, dass ein Partner im Scheidungsfall die Immobilie behält und an den anderen z.B. monatliche Ausgleichzahlungen leistet. Ist einer der Ehepartner Alleineigentümer der Immobilie, muss prinzipiell die Unantastbarkeit des Eigentums berücksichtigt werden.
Sofern aber ein dringendes Wohnbedürfnis eines Expartners oder gemeinsamen Kindes besteht, kann im Extremfall sogar das von einem Partner in die Ehe eingebrachte Heim in das Eigentum des anderen übergehen. In dem Fall besteht für den Eigentümer allerdings Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Form einer Mietzahlung.
Bringt einer der Ehegatten eine Immobilie in die Ehe ein, kann die schriftlich vereinbarte Gütertrennung im Ehevertrag dafür sorgen, dass die Immobilie im Trennungsfall auch beim vorherigen Besitzer verbleibt und keine Ausgleichszahlungen geleistet werden müssen.