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Wann, warum und wie werden Immobilien bewertet?

Anlässe

 Bewertungen können im öffentlichen Interesse bewertet werden: 

  • Für Enteignungsverfahren
  • Grundstücksumlegung
  • Zwangsversteigerungen
  • Als Beweismittel in rechtlichen Auseinandersetzungen 

Im wirtschaftlichen Interesse: 

  • Für Beleihungs- und Versicherungswerte
  • Für Immobilienfinanzierungen
  • Bei der Liquidation von Versicherungsschäden
  • Bei Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Zur Renditeprognosen für Investoren
  • Für die Steuerung von Portfolien
  • Für An-und Verkauf von Immobilien
  • Für die Beurteilung von Kaufpreisforderungen 

Im privaten Interesse 

  • Für Verlassenschaftsangelegenheiten
  • Bei Scheidungsfällen
  • Bei Erbverteilungen