Wann, warum und wie werden Immobilien bewertet?
Anlässe
Bewertungen können im öffentlichen Interesse bewertet werden:
- Für Enteignungsverfahren
- Grundstücksumlegung
- Zwangsversteigerungen
- Als Beweismittel in rechtlichen Auseinandersetzungen
Im wirtschaftlichen Interesse:
- Für Beleihungs- und Versicherungswerte
- Für Immobilienfinanzierungen
- Bei der Liquidation von Versicherungsschäden
- Bei Entnahme aus Betriebsvermögen
- Zur Renditeprognosen für Investoren
- Für die Steuerung von Portfolien
- Für An-und Verkauf von Immobilien
- Für die Beurteilung von Kaufpreisforderungen
Im privaten Interesse
- Für Verlassenschaftsangelegenheiten
- Bei Scheidungsfällen
- Bei Erbverteilungen