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Wohnungsübergaben

Checkliste Wohnungsübergabe
Vor dem Ein- bzw. Auszug sollte eine Mietwohnung genau begutachtet und der Zustand in einem Wohnungsübergabeprotokoll belegt werden. So kann festgehalten werden, welche Mängel schon vor dem Einzug vorhanden waren und welche erst während der Wohnungsnutzung entstanden sind. Späteren Streitigkeiten wird damit vorgebeugt. Für das Protokoll dokumentieren Mieter und Vermieter gemeinsam den Zustand jedes Raums (Boden, Decke, Wände, Fenster, Türen, Heizkörper,…) – am besten werden zusätzlich auch Fotos gemacht.
Vergessen Sie auch nicht auf Balkon, Garten, Carport und dergleichen.

In das Übergabeprotokoll gehören auch sämtliche Zählerstände (Strom, Wasser, Gas, Heizung) sowie die Anzahl und Art der Schlüssel. Das Protokoll wird abschließend von beiden Seiten unterzeichnet. Bei der Übernahme Ihrer neuen Wohnung sollten Sie unbedingt überprüfen, ob alle Anschlüsse und Leitungen funktionieren. Probieren Sie Wasserhähne, Dusche, Toilettenspülung und sämtliche Lichtschalter und Steckdosen aus. Auch die Funktion der Heizkörper sollte getestet werden.
Weiters sollten auch alle Schlüssel ausprobiert werden. Bei der Rückgabe sollte die Wohnung sauber und leer sein (mitvermietete Gegenstände müssen natürlich in der Wohnung bleiben). Löcher von Nägeln gehören grundsätzlich zur normalen Abnützung und müssen nicht ausgebessert werden. Auch muss nicht neu ausgemalt werden, es sei denn, die Wände wurden in sehr grellen/dunklen Farben gestrichen.
Zu den normalen Gebrauchsspuren, die bereits mit der Miete abgegolten sind, zählen außerdem Verfärbungen durch Lichteinstrahlung auf Wänden und Böden, kleine Sprünge in den Fliesen und poröse Silikonfugen.
Schäden wie Wasserflecken, fehlende Teile des Bodens (z.B. Sesselleisten, Fliesen) oder faustgroße Löcher in den Wänden müssen allerdings ausgebessert werden. Schäden an Tür- und Fensterrahmen sowie Heizkörpern sind ebenfalls meist vom Mieter zu reparieren, wenn diese nicht aufgrund des Alters entstanden sind.