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Rechte und Pflichten des MIeters

Rechte und Pflichten des Mieters Rechte Erhaltungspflicht des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietwohnung in brauchbarem Zustand zu übergeben und zu erhalten. Das bedeutet, der Vermieter ist auch zu bestimmten Erhaltungsarbeiten während des laufenden Mietverhältnisses verpflichtet:
• Erhaltung der allgemeinen Teile und Anlagen des Hauses
• Behebung von ernsten Schäden des Hauses
• Beseitigung von Gefahren für die Gesundheit der Bewohner Veränderung der Wohnung

Der Mieter ist berechtigt, die Wohnung nach seinen Vorstellungen zu verändern und zu verbessern. Bei unwesentlichen Veränderungen, wie z.B. Ausmalen oder Tapezieren, muss der Vermieter nicht um Erlaubnis gefragt werden. Bei geplanten größeren Veränderungen, wie z.B. das Einziehen einer zusätzlichen Wand, muss der Mieter den Vermieter verständigen und um dessen Zustimmung bitten.

Mietzinsminderung
Wird eine Mietwohnung ganz oder teilweise mangelhaft und kann daher vom Mieter nicht mehr so wie vereinbart gebraucht werden, ist der Mieter von der Zahlung der Miete ganz oder teilweise befreit. Die Mietzinsminderung bewegt sich in dem Ausmaß, in dem die Wohnung unbrauchbar ist. Pflichten Mietzins
Der Mieter ist selbstverständlich verpflichtet, die Miete regelmäßig und rechtzeitig zu bezahlen. Wartung und Erhaltung Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung so zu warten und instandzuhalten, dass kein Schaden entsteht. Dazu zählt auch die Instandhaltung von Wasser, Gas- und Elektroleitungen, Heizung und Sanitäranlagen sowie Fenstern und beinhaltet deren Pflege, Reinigung und Prüfung in regelmäßigen Abständen.