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Haustiere in der MIetwohnung

Haustiere in der Mietwohnung
Immer wieder stellt sich die Frage: Darf der Vermieter die Haltung von Haustieren eigentlich generell verbieten? In vielen Mietverträgen findet sich eine Klausel, die die Haltung von Haustieren verbietet. Rechtlich gesehen ist so eine Klausel allerdings nicht gültig. Der Vermieter hat jedoch die Möglichkeit einen Erlaubnisvorbehalt in den Vertrag aufzunehmen. Dann kann er je nach Ermessen entscheiden, ob ein Tier gehalten werden darf oder nicht. Eine Ablehnung muss jedoch sachlich begründet werden (z.B. Gefährdung der anderen Mieter) und ist auch nur bei größeren Tieren möglich. Kleintiere (Hamster, Meerschweinchen, Zierfische und -vögel) sind in jedem Fall erlaubt. Wenn ein Tier jedoch für deutliche Lärmbelästigung oder Verschmutzung bzw. Schäden an der Wohnung sorgt, kann der Mieter nicht nur aufgefordert werden, das Tier aus der Wohnung zu entfernen sondern sogar gekündigt werden. Das bedeutet, dass sich auch ein Haustier an die Hausordnung halten muss, damit es mit dem Vermieter keine Schwierigkeiten gibt. Am besten bespricht man vorab mit dem Vermieter, ob er Haustieren gegenüber Vorbehalte besitzt oder nicht. Vor allem bei braven, unauffälligen Tieren lässt sich sicher eine Lösung finden.