IMMOBIL Telefon
IMMOBIL Facebook

Die Nebenkosten beim Mietvertrag

Nebenkosten bei Abschluss eines Mietvertrags

Die üblichen Nebenkosten bei einem Abschluss eines Mietvertrages sind:

  • Kaution
  • Vergebührung
  • Errichtung des Mietvertrages
  • Vermittlungshonorar des Maklers


Kaution:  Die Höhe der Kaution ist eine Vereinbarungssache, von einer Bruttomonatsmiete bis zu fünf Monatsmieten können vereinbart werden.
Gebühren (Zahlung an das Finanzamt):    Wenn ein befristeter Mietvertrag ausgelaufen ist und verlängert wird, müssen diese Gebühren erneut bezahlt werden. Grundsätzlich sind beide Vertragspartner (Vermieter und Mieter) zur Zahlung einer Gebühr verpflichtet solidarische Haftung, in den meisten Mietverträgen wird jedoch vereinbart, dass der Mieter die gesamten Gebühren zahlen muss. Die Höhe der Gebühr beträgt 1% der Summe des dreifachen Jahresbruttomietzinses.
Errichtung des Mietvertrages:   Diese Kosten werden bei einem Abschluss des Mietvertrages für den dadurch entstandenen Aufwand vom Vermieter bzw der Hausverwaltung in Rechnung gestellt, für die Höhe gibt es keine gesetzlichen Grundlagen. Im Vollanwendungsbereich des MRG sind diese jedoch verboten und ungültig
Vermittlungshonorar des Maklers:  Die Höhe der Maklerkosten richten sich nach der Dauer des Mietvertrages, bei einer Vertragsdauer bis zu drei Jahren sind es eine Bruttomonatsmiete, über drei Jahre sind es zwei Bruttomonatsmieten. Die genaue Zusammenstellung der Bruttomiete steht in der Maklerverordnung