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Wichtiges zum MIetvertrag

5 Fakten über den Mietvertrag
Wenn man einen Mietvertrag abschließt, gilt es einige Dinge zu beachten. In diesem Beitrag sind die 5 wichtigsten Punkte zum Thema zusammengefasst.
1. Form des Mietvertrags Prinzipiell ist der Abschluss eines Mietvertrags an keine Form gebunden. Das bedeutet, der Vertrag könnte auch nur durch eine mündliche Vereinbarung abgeschlossen werden. Da man sich heutzutage jedoch nicht unbedingt auf die Handschlagqualität des Vermieters verlassen sollte, ist es sinnvoll, den Mietvertrag schriftlich zu machen, damit er im Fall von Streitigkeiten als Beweismittel dienen kann. Vor Unterzeichnung sollte man sich den Mietvertrag immer sorgfältig durchlesen und nachfragen, wenn eine Klausel unklar ist.
2. Befristetes bzw. unbefristetes Mietverhältnis Mietverträge können entweder auf unbestimmte Zeit oder befristet abgeschlossen werden. Bei einem unbefristeten Mietvertrag kann der Vermieter nur aus einem gesetzlichen Grund kündigen (z.B. Mietzinsrückstand, Nichtbenutzung der Wohnung). Ist der Mietvertrag befristet, muss die Dauer mindestens drei Jahre betragen, nach oben gibt es allerdings keine Grenzen. Ein befristeter Vertrag kann auch beliebig oft verlängert werden.
3. Kündigung Ein befristeter Mietvertrag endet automatisch. Möchte man bereits früher ausziehen, kann man frühestens nach einem Jahr und unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist kündigen. Ein unbefristeter Vertrag kann jederzeit gekündigt werden (Kündigungsfrist beachten!). Die Kündigung erfolgt am besten mit eingeschriebenem Brief. Außerdem besteht die Möglichkeit den Mietvertrag einvernehmlich aufzulösen, was jederzeit möglich ist.
4. Vereinbarungen Im Mietvertrag werden meist unterschiedliche Vereinbarungen, wie z.B. die Erhaltungspflichten, festgelegt. Es kommen dabei aber immer wieder Klauseln vor, die den Mieter benachteiligen und dem Konsumentenschutzgesetz widersprechen. So ist beispielsweise die Vereinbarung, dass der Mieter die Wohnung ausgemalt zurückgeben muss, nicht zulässig. Wenn so eine Klausel im Vertrag steht, braucht man sich als Mieter nicht daran zu halten. Mündlichen Zusicherungen vom Vermieter, wie z.B. die Benützung von Parkplatz, Garage oder Waschküche, sollte man sich immer schriftlich bestätigen lassen.
5. Die Kaution Mit der Kaution sichert sich der Vermieter für den Fall von Mietzinsrückständen oder Beschädigungen in der Wohnung ab. Üblich sind hier drei Bruttomonatsmieten, zulässig sind bis zu sechs Monatsmieten.