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Der Mietzins

Der Mietzins
Der Bruttomietzins setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
• Hauptmietzins wenn die Wohnung nicht im Vollanwendungsbereich des MRG steht kann der Hauptmietzins frei vereinbart werden, wenn die Mietwohnung im Vollanwendungsbereich des MRG sich befindet ist der Hauptmietzins an den Richtwert mit den gesetzlichen Zu-und Abschlägen gebunden (derzeit in der Steiremark €/m² 7,44,--)
• Anteil an den Betriebskosten und öffentlichen Abgaben o Wasserkosten o Müllabfuhr und Kanalgebühr o Rauchfangkehrer o Schädlingsbekämpfung o Stiegenhaus- und Hofbeleuchtung o Diverse Versicherungen (Feuer, Haftpflicht, Leitungswasserschaden, andere Schäden) o Hausbesorgerkosten
• Anteil an Kosten von Gemeinschaftsanlagen (z.B. Aufzug, Waschküche,...)
• Anteil an sonstigen Leistungen (z.B. Reinigung des Stiegenhauses)
• Umsatzsteuer in der Höhe von 10% (sofern der Vermieter umsatzsteuerpflichtig ist) bzw. 20% (wenn Einrichtungsgegenstände mitvermietet werden oder der Vermieter auch für die Wärmeversorgung sorgt)
Pauschalmietzins
Anstatt Betriebskosten und weitere Leistungen extra zu verrechnen, kann auch ein Pauschalmietzins vereinbart werden. In diesem Fall wird ein fixer Betrag als Bruttomietzins verrechnet, der alle oben genannten Bestandteile umfasst. Der Vorteil für den Mieter ist, dass der Vermieter das Risiko trägt, wenn die Betriebskosten plötzlich unvorhergesehen steigen. Der Nachteil für den Mieter liegt darin, dass er die Höhe der einzelnen Bestandteile nicht so leicht überprüfen kann.